Höhe der Beiträge



1. Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis, deren Bruttoverdienst mehr als 410,- Euro im Monat beträgt, zahlen jeweils 0,5 Prozent ihres regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes als Mitgliedsbeitrag pro Monat.

2. Mitglieder im Beschäftigungsverhältnis, mit einem Bruttoverdienst bis 410,- Euro im Monat, zahlen jeweils 1,50 Euro als Mitgliedsbeitrag pro Monat.

3. Außerordentliche Mitglieder (Auszubildende) zahlen jeweils 1,50 Euro als Mitgliedsbeitrag pro Monat.

4. Ein höherer freiwilliger Mitgliedsbeitrag kann geleistet werden.

5. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Berechnungsgrundlage ihrer Beitragspflicht auf Verlangen nachzuweisen. Kommt ein Mitglied einem solchen Verlangen nicht nach, wird seine Beitragspflicht auf der Grundlage einer geschätzten Berechnungsgrundlage ermittelt.