Post-Monopolabsicherung
25 Thesen und Fakten
1. Die Debatte braucht einen neuen Begriff: Das Wort Mindestlohn ist positiv, sozial, gerecht – das muss jeder befürworten. Deshalb vernebelt es die Diskussion um einen ordnungspolitischen Sündenfall. Besser ist: Post-Monopolabsicherung. Darum geht´s. Und das geht nicht.
2. Nach dem die Privatisierung und damit die Auflösung des Postmonopols zum Jahresbeginn 2008 beschlossen wurde, sind sofort Maßnahmen ergriffen worden, um das offiziell abgeschaffte Monopol faktisch zu stabilisieren. Die Monopolabsicherung soll im wesentlichen durch drei Maßnahmen erfolgen:
a. durch die Einführung eines postspezifischen Mindestlohns, wobei die Höhe des Lohns so gestaltet werden soll, dass private Wettbewerber dadurch wirtschaftlich in die Knie gezwungen werden.
b. durch die Aufrechterhaltung der Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post – ein Kostenvorteil von bis zu 19 Prozent.
c. durch die Befreiung von der Einzahlung in die Unfallversicherung, ein Kostenvorteil von 3 Prozent
3. Arbeitsplatzvernichtung oder die Verhinderung von Arbeitsplatzschaffung ist die Folge überhöhter Zwangslöhne. Die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung, der Arbeitsplatzverlust der Geringqualifizierten, der Ärmsten, der ehemaligen Hartz IV Empfänger – das ist der eigentliche Skandal. Mindestens 50.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr, weil sich insbesondere kleine Zustell-Unternehmen in strukturschwachen Regionen Lohnsteigerungen um 30 bis 50 Prozent nicht leisten können. Insolvente Unternehmen setzen sämtliche Arbeitnehmer ohne Abfindungen auf die Strasse.
4. Die Tarnung der lobbyistischen Aktivitäten der Deutschen Post als sozial motivierte Aktion ist eine zynische Mogelpackung. Die Postmonopolabsicherung ist unsozial. Die Aktion stärkt die Starken und schwächt die Schwachen. Die schwachen neuen Wettbewerber gegenüber der starken, übermächtigen Monopolpost. Und die schwachen Arbeitslosen (die potenzielle Arbeitnehmer der privaten Post-Wettbewerber wären) gegenüber den starken Arbeitsplatzbesitzern (die noch heute von den Privilegien der ehemaligen Post-Beamten profitieren). Die Postmonopolabsicherung ist zynisch und sozial kalt.
5. Die Deutsche Post verfolgt knallhart ihre unternehmerischen Interessen. Das ist ihr gutes Recht, auch wenn sie dabei völlig unglaubwürdig wird. Die Deutsche Post hat in den letzten 10 Jahren ohne Wettbewerb, trotz Monopol rund 100.000 Arbeitsplätze und unzählige Postfilialen (Universaldienst?) abgebaut. Die Deutsche Post arbeitet seit langem mit Subunternehmen, deren Löhne weit unter den Löhnen der privaten Konkurrenten liegen. Das heißt, die Deutsche Post macht selbst das, was sie in den meisten Fällen fälschlicherweise ihren neuen Wettbewerbern vorwirft: Sie zahlt Dumpinglöhne. Um die privilegierten Ex-Beamten zu subventionieren.
6. Das Staatsunternehmen Deutsche Post investierte im vergangenen Geschäftsjahr etwa 50 Mio. Euro in Lobbyismus-Aktivitäten, mit dem Ziel der Monopolabsicherung. Da ein Monopol nicht im Interesse der Bürger ist, stellt das ein Fall von Steuermissbrauch dar.
7. Es geht der Deutschen Post nicht um soziale Gerechtigkeit, sondern um die Verhinderung von Konkurrenz indem man sie durch unüblich hohe, nicht wettbewerbsfähige Löhne behindert. Dies zu versuchen, ist ihr gutes Recht. Der eigentliche Skandal ist, dass die Politik dabei mitspielt und trotz (oder gerade wegen) eines offenkundigen Eigeninteresses alle ordnungspolitischen Prinzipien über den Haufen wirft. Das ist Staatsinterventionismus nach sozialistischem Muster. Staatlich verordnete Zwangslöhne (richtiger als der Begriff Mindestlöhne) schaffen faktisch die Tarifautonomie ab. Das ist Planwirtschaft nach DDR-Vorbild.
8. Das einzige Vorbild ist die Baubranche, dort galt das Entsendegesetz aus anderen Gründen. Nicht zur Monopolabsicherung. Sondern: Zum Schutz von Konkurrenten aus Billiglohnländern. Nicht mal in diesem Fall hat es funktioniert. Gedient hat es nur den Funktionären von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Verbänden. Es wird in der Praxis unterlaufen. Die Leidtragenden sind die deutsche Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitnehmer. Mindestlöhne funktionieren aus strukturellen Gründen nie: Entweder sind sie zu niedrig, dann bringen sie den Beschäftigten nichts. Oder sie sind zu hoch, dann vernichten sie die Arbeitsplätze, weil ein höherer Preis für Arbeit erzwungen wird, als am Markt zu erlangen ist.
9. Auch dem für die autonome, quasi letztinstanzliche Entscheidung zuständigen Arbeitsminister Franz Müntefering geht es nicht um die Arbeitnehmer und um die in diesem Zusammenhang zynisch oft beschworene soziale Gerechtigkeit. Es geht ihm um einen politischen Symbolerfolg der SPD, ausgetragen auf dem Rücken der kleinen Leute. Nachdem seine – ordnungspolitisch falsche – 7,50 Euro gescheitert ist, nimmt er die Postliberalisierung als Anlass für einen Symbolstreit, der zum Koalitionskrach, zum Grundsatzkonflikt hochstilisiert wird, um enttäuschte Sozialdemokraten zu mobilisieren. Nur, warum sollen deshalb ausgerechnet die Briefträger in den Genuss eines staatlich verordneten Mindestlohnes kommen, der weit über dem liegt, was Friseusen oder Bäcker oder Krankenpfleger bekommen? Und warum soll dieser Lohn mit 9,80 Euro deutlich über dem von Müntefering liegen. Das ist widersprüchlich und zeigt, dass es um Monopolabsicherung des Staatsunternehmens Deutsche Post geht, und eben nicht um die Belange der Arbeitnehmer und Arbeitsuchenden. Die nämlich sind die Hauptleidtragenden.
10. Der Staat greift ausgerechnet bei einem Unternehmen (und seinem Wettbewerb) ein, das ihm zu mehr als einem Drittel gehört (33,55%). Wie bei der Deutschen Telekom AG auch, möchte der Staat natürlich diese Aktien zu einem möglichst hohen Kurs verkaufen. Das ist ein eklatanter Interessenkonflikt und Interessenmissbrauch. Die Staatsmacht wird für Regelungen missbraucht, die nicht den Bürgern dienen, sondern nur einem Unternehmen, an dem der Staat selbst beteiligt ist. Das ist so, als wenn in Italien das Staatsoberhaupt Berlusconi ein Gesetz erlässt, das den eigenen Medienunternehmen hilft.
11. Sollte die Deutsche Post mit den aus solchen Gesetzen entstehenden wirtschaftlichen Vorteilen auch noch die Herausgabe einer Gratiszeitung finanzieren, wäre das italienische Beispiel vollständig übertragbar und als Vergleich angebracht. Denn hiermit würde auch noch publizistische Einflussnahme der Regierung gewährleistet, die bei der Deutschen Post ja als Aktionär auftritt und entsprechende Durchsetzungsmacht hat. Das hieße, wenn es denn käme: Die Regierung macht sich ihre Presse selbst. Und damit die Deutsche Post das bezahlen kann, beschließt man vorher entsprechende Gesetze. Begriffe wie Bananen-Republik wären hier verharmlosend, diese Mechanik trägt systematisch sozialistische Züge.
12. Geprellt werden durch die Monopolabsicherung nicht nur die Arbeitnehmer und Arbeitsuchenden, sondern auch die Kunden. Im freien Wettbewerb steigt die Qualität der Zustelldienstleistungen, die Preise für die Konsumenten sinken. Außerdem entstehen neue Formen der Zustell-Dienstleistung, die ganz neue Beschäftigungsformen und damit auch neue Arbeitsplätze entstehen lassen. Das Beispiel einer vollständigen Post-Privatisierung in Schweden etwa bietet hier eindeutiges Anschauungsmaterial. Wenn dieser Weg jetzt in Deutschland blockiert wird, zahlen 39 Millionen Haushalte für die Subvention der Privilegien von über 60.000 (2006: 62.560 lt. Geschäftsbericht) ehemaligen Postbeamten.
13. Der Vorwurf, die privaten Wettbewerber würden Dumpinglöhne zahlen ist falsch. Die PIN Group AG etwa zahlt ihren Zustellern im Durchschnitt Löhne, die über dem bislang geforderten Mindestlohnniveau von 7,50 Euro liegen und deutlich über den Löhnen liegt, die Subunternehmer der Deutschen Post ihren Mitarbeitern zahlen.
14. Besonders angreifbar ist die Methode, mit der die Post-Monopolabsicherung gleichsam staatsstreichartig, mit hohem Zeitdruck und weitgehend hinter den Kulissen durchgesetzt werden sollte: Unter Aufgabe jeglicher unternehmerischer und politischer Glaubwürdigkeit wurde vor einigen Wochen, nachdem die Postliberalisierung zum 1.1.2008 beschlossen war, ein Arbeitgeberverband der Briefdienstleister gegründet, der praktisch nur aus Mitgliedern der Deutschen Post und ihrer Subunternehmen bestand. In anschließenden Scheinverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi und den so genannten Christlichen Gewerkschaften wurden zwei Mindestlohntarife für Briefzusteller (Ost 9,00 Euro, West 9,80 Euro) „verhandelt“. Dieser Abschluss soll nun für alle, auch für die an den Verhandlungen nicht beteiligten privaten Wettbewerber gelten. Das ist von der Mechanik her ein Vertrag zu Lasten einer Regierung, die am begünstigten Unternehmen selbst beteiligt ist. Das ist so als wenn die Deutsche Telekom die Löhne von Vodafone und O2 verhandelt und mit Hilfe der Bundesregierung allgemeinverbindlich festgelegt hätte.
15. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist zunächst die Spaltung zwischen Ost und West, die allen Gewerkschaftsforderungen nach Lohngleichbehandlung zwischen Ost- und Westdeutschland Hohn spricht. 18 Jahre nach dem Mauerfall ein bemerkenswertes Politikum.
16. Bemerkenswert an diesem Vorgang ist weiterhin, dass vermutlich zum ersten Mal in der deutschen Tarifgeschichte der Gewerkschaften weniger Lohn gefordert haben als die Arbeitgeber vorschlugen. Als Verdi, beeinflusst von Münteferings Mindestlohn von 7,50 Euro, zunächst einmal 9 Euro als Extremposition zu Beginn der Verhandlungen forderten, staunten sie nicht schlecht als der so genannte Post-Arbeitgeberverband sie ermutigte, doch ruhig etwas mehr zu fordern. Am Ende waren es 9,80 Euro – mehr als Verdi wohl je zu träumen gewagt hat. Und ein Lohn, gegen den mittlerweile sogar die ersten Lohnempfänger der privaten Briefdienstleister öffentlich protestieren (siehe ZDF, heute Journal vom 21. September 2007), weil sie wissen, dass das ihre Arbeitsplätze gefährdet.
17. Bemerkenswert ist schließlich auch, dass der Tarifvertrag eine historisch einmalige salvatorische Klausel enthält. Sollte der Abschluss nicht bis zum 31.12.2007 allgemeinverbindlich sein, das heißt durch die Politik auch den an den Verhandlungen nie beteiligten Wettbewerbern zwangsverordnet worden sein, dann ist der unterschriebene Vertrag ungültig. Einen schlagenderen Beweis kann es nicht geben dafür, dass es der Deutschen Post nicht um sozial gerechte Löhne für ihre Mitarbeiter geht, sondern nur um Wettbewerbsverhinderung zur Monopolabsicherung. Nach dem Motto: Wenn es meinen Wettbewerbern nicht schadet, dann soll es für mich nicht mehr gelten.
18. Die privaten Wettbewerber wurden an den gleichsam über Nacht abgeschlossenen Verhandlungen nicht beteiligt. Die Behauptung der Deutschen Post, private Briefdienstleister hätten die Beteiligung an den Verhandlungen verweigert, ist unwahr. Vielmehr geht aus einem internen Papier von Verdi hervor, dass „eine Einigung mit Pin“ „nicht angestrebt“ wird. De facto wurden die Verhandlungen so geführt, dass die unerwünschte Beteiligung der privaten Wettbewerber praktisch nicht erfolgen konnte. Die Gründung des AGV „Postdienste“ erfolgte wenige Tage vor dem Gesprächstermin. In den Bedingungen für eine Vorstandsposition gemacht, den Mindestlohn von 9,00 bis 10,00 Euro vor Beitritt anzuerkennen. Die Satzung wurde der PIN Group erst nach Tarifabschluss zugestellt.
19. Die Versuche, die Monopolabsicherung durch eine mindestens temporäre Mehrwertsteuerbefreiung zu verstärken, ist ebenso missbräuchlich und ordndungspolitisch sowie wettbewerbspolitisch problematisch wie der Mindestlohn. Während die privaten Anbieter, die sich gegen den ohnehin übermächtig stark positionierten Monopolisten erst durchsetzen und behaupten müssen, volle Mehrwertsteuer zahlen, wird der Monopolist Deutsche Post einseitig entlastet. Das entspricht einem Kostenvorteil von bis zu 19 Prozent. Dieser Abstand ist von privaten Anbietern nicht zu kompensieren.
20. Das Argument, die Deutsche Post leiste den besonders kostenaufwendigen Universaldienst, also das Transportieren der Briefe in alle Winkel des Landes, und müsse deshalb besonders gefördert werden, geht fehl. Tatsächlich erreicht etwa die PIN Group schon heute 96 Prozent der Fläche und leistet damit auch faktisch Universaldienst. Andere Wettbewerber könnten das auch leisten, wenn sie nicht durch Post-Sondersubventionen daran gehindert werden.
21. Die sich derzeit abzeichnende Vorgehensweise der Regierung in diesem Zusammenhang sieht so aus: die privaten Anbieter mit hoher Flächenabdeckung müssten erst nachweisen, das sie Universaldienstleister sind und solange, also für geplante 3 Jahre, Mehrwertsteuer zahlen, während die Deutsche Post solange befreit wird. Dieses Vorgehen ist lebensfremd. In drei Jahren ist der Wettbewerb bei derart staatlich verordneter Kostenverzerrung faktisch zugunsten der Deutschen Post entschieden. Die Entscheidung wird damit akademisch und hat in der Praxis keine Wirkung mehr. Grundsätzlich muss gelten: Entweder werden alle Briefdienstleister befreit oder alle müssen zahlen. Und wenn es einer Übergangsregelung bedarf, dann müsste umgekehrt verfahren werden, dass heißt, falls man sich für die Befreiung aller entscheidet, müsste gelten: wenn sich in drei Jahren herausstellt, dass einer keinen Universaldienst leisten kann oder will, dann, aber erst dann, muss er Mehrwertsteuer zahlen. Konsequenter und einfacher wäre es, dass ab 01.01.08 alle Mehrwertsteuer zahlen. Der Staat hätte Einnahmen. Und neue Wettbewerber hätten Chancen.
22. Systematisch ist die Mehrwertsteuer-Befreiung schwer nachzuvollziehen. Warum ist die Briefversorgung ein höheres Gut, ein wichtigeres Grundbedürfnis – und damit steuerbefreit – als etwa die Dienstleistungen der Telefongesellschaften oder gar die Herstellung von Brot, Mineralwasser oder Telefonapparaten oder Fortbewegungsmitteln wie Autos oder Fahrrädern?
23. Überdies wird die Deutsche Post bereits an einer anderen Stelle einseitig subventioniert und damit im angeblich geplanten Wettbewerb bevorzugt: Die Deutsche Post ist von der Einzahlung in die Unfallversicherung befreit. Das bedeutet einen weiteren Kostenvorteil von 3 Prozent. Zusammen mit der Mehrwertsteuer bedeutet dies ein Kostenvorteil von bis zu 22 Prozent, während die privaten Dienstleister eine Kostensteigerung von 15 bis 50 Prozent, je nach jetzigem Lohnniveau, zu verkraften haben. Dies ist Wettbewerbsverzerrung der eklatantesten Form. Besser gesagt: Es ist Wettbewerbsverhinderung.
24. Eine Verschiebung der Postliberalisierung wäre da konsequenter. Eine Liberalisierungsverschiebung ist besser als eine Scheinliberalisierung, eine Monopolabsicherung, die den jetzigen Zustand verschlimmert. Denn im Bereich jenseits der Briefe bis 50 Gramm kann jetzt wenigstens freier Wettbewerb ohne staatlich verordnete Strukturnachteile erfolgen. In Zukunft wirken die Behinderungen der privaten neuen Wettbewerber auch hier. Ein Wettbewerbsrückschritt zum Status quo wäre die Folge.
25. Der Missbrauch von Staatsmacht zum Eingriff in freien Wettbewerb hat überdies abschreckende Wirkungen auf ausländische Wettbewerber. Welcher Investor kann noch sicher sein, nicht in irgendeiner anderen Branche in Zukunft in Deutschland Opfer staatlicher Eingriffe in die Tarifautonomie und die Kostenstrukturen zu sein? Damit wird die Post-Monopolabsicherung zu einer Beschädigung des Standortes Deutschland insgesamt.
Fazit: Die Aktivitäten zur Post-Monopolabsicherung verletzen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung. Wie von mehreren Rechtsanwalts-Kanzleien empfohlen, sollte im Falle einer staatlichen Zwangsverordnung eines überhöhten Postmindestlohnes und einer Mehrwertsteuer-Begünstigung der Deutschen Post eine Verfassungsklage vorbereitet werden.